Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:
- Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst und für die Behörden Festsetzungen trifft, aber noch keine verbindlichen Regelungen für den Bürger.
- Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Bauleitpläne werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.
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