| Grundsätzlich unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Bauvorhaben im Außenbereich und Bauen in bebauten Ortsteilen.
Auf den folgenden Seiten können wir Ihnen nur die wichtigsten Bestimmungen und gängigsten Stichworte nennen. Informieren Sie sich deshalb möglichst frühzeitig bei einem Architekten bzw. Bauvorlageberechtigten.
Je nach Vorhaben benötigen Sie bestimmte Anträge und Unterlagen. Die folgende Liste auf dieser Seite führt alle möglichen Antragsverfahren auf. Auf den jeweiligen Folgeseiten finden Sie auch einen Link zu den Formularen im pdf-Format zum Ausfüllen:
Welche bauliche Maßnahmen keiner Genehmigung bedürfen, erfahren Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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