| Als Außenbereich werden alle Flächen bezeichnet, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen.
Grundgedanke der Vorschrift ist, den Außenbereich von baulichen Anlagen freizuhalten. Lediglich Vorhaben mit natürlichem Standortbezug wie land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören dort hin.
Im übrigen soll der Außenbereich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, sowie der Erholung der Bevölkerung dienen.
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Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 08744/9604-
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