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Das Neue Elektro-Gesetz – Ein Baustein für die Umwelt!
Pflicht zur getrennten Entsorgung

Nach dem neuen Gesetz sind neben den Herstellern von Elektrogeräten auch die Verbraucher in der Pflicht. Jeder, der ein altes Elektrogerät entsorgen möchte, muss es zu einer Sammelstelle bringen. Im Landkreis Landshut sind das wie bisher alle 35
Altstoffsammelstellen. Ab 24.03.06 erfolgt die Annahme kostenfrei. Die Entsorgung über die Hausmülltonne (graue Tonne) ist nicht zulässig.

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

Wiederverwendung, soweit als möglich...
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter – an Freunde, an entsprechende Händler oder an wohltätige Einrichtungen.

... ansonsten die Verwertung:
Die Geräte werden in verschiedene Fraktionen – wie Metalle, Glas, Kunststoffe u. a. getrennt und in den jeweiligen Rohstoffkreis zurückgeführt. Entsprechend müssen weitaus weniger Ressourcen für die Herstellung von Primärstoffen in Anspruch genommen werden.
Damit wird die Umwelt entlastet.

Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel.

Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Vorschrift, diese und weitere gefährliche Substanzen im Behandlungsprozess zu separieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bereits die gesonderte Erfassung von Geräten mit schadstoffhaltigen Batterien und Akkumulatoren führt dazu, dass die Umwelt erheblich von unkontrolliert freigesetzten Schwermetallen entlastet wird.

Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:


Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern in einer Altstoffsammelstelle abzugeben ist.

Natürlich können die Geräte auch beim Händler zurückgegeben werden, wenn er das anbietet. Er ist aber nicht dazu verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen.

Für Rückfragen steht das Landratsamt,
Umwelttelefon 0871/408-300 gerne zur Verfügung

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