| Nachtspeicheröfen werden auf den Altstoffsammelstellen nicht angenommen. Die Entsorgung der Geräte soll über dafür zugelassene Fachfirmen erfolgen.
Bis etwa 1976 hergestellte Geräte enthalten gefährliche Asbestfasern. Aber auch jüngere asbestfreie Geräte können schadstoffhaltige und gesundheitsschädliche Bauteile, wie z. B. PCB-haltige Bauteile oder Speicher-steine mit hohen Chromatgehalten enthalten. Die nicht umwelt- und ordnungsgemäße Entsorgung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei der Entsorgung müssen die Geräte fachmännisch zerlegt und die einzelnen Bestandteile ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die zugelassenen Fachfirmen erfragen Sie bitte beim Landratsamt Landshut, Abteilung Abfallwirtschaft, Tel. 0871 408-3000. |