| Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen dürfen Dachpappe und Heraklit nicht mehr in der Reststoffdeponie Spitzlberg abgelagert werden. Dadurch ergeben sich ab sofort folgende Regelungen:
1. Dachpappe muss in der Müllumladestation in Wörth (nicht in der Müllverbrennungsanlage in Landshut!) angeliefert oder über die Restmülltonne und evtl. zusätzliche Müllsäcke entsorgt werden. Größere Anlieferungen von mehreren m³ sind vorher in der Müllumladestation anzumelden. In der Reststoffdeponie Spitzlberg wird derzeit nur bitumenhaltige Dachpappe in kleinen Mengen (bis höchstens 1 m³) angenommen. Kleine Mengen bis (aller-) höchstens ½ m³ je Anlieferer und Tag dürfen im Sperrmüllcontainer angenommen werden. Bisher war das nicht möglich, da die Müllverbrennungsanlage in Landshut Dachpappe komplett von der Annahme ausgeschlossen hatte.
2. Heraklitplatten (auch mit Putzanhaftungen): sind in der Müllverbrennungsanlage in Landshut oder in der Müllumladestation in Wörth anzuliefern oder über die Restmülltonne bzw. zusätzliche Restmüllsäcke zu entsorgen. Im Container für sonstige mineralische Abfälle werden Heraklitplatten nicht mehr angenommen. Kleine Mengen bis (aller-) höchstens ½ m³ je Anlieferer und Tag dürfen auch im Sperrmüllcontainer angenommen werden.
3. Styropor: Bei Styropor ist zu unterscheiden, ob die Styroporabfälle aus Verpackungen oder aus dem Baubereich stammen.
- Verpackungsstyropor ist im gelben Sack zu entsorgen.
- Styropor aus dem Baubereich ist in der Müllverbrennungsanlage in Landshut, in der Müllumladestation in Wörth, in der Restmülltonne oder in zusätzlichen Restmüllsäcken zu entsorgen.
Kleine Mengen bis (aller-) höchstens ½ m³ je Anlieferer und Tag dürfen ab sofort auch im Sperrmüllcontainer angenommen werden.
Bitte haben Sie Verständnis für die Änderungen, die aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen und neuer Anlieferbedingungen in der Müllverbrennungsanlage und der Müllumladestation notwendig wurden.
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