| Mit der Unternehmenssteuerreform, die der Bund mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft gesetzt hat, haben sich auch die Verrechnungsmöglichkeiten Ihrer Belastungen aus der Gewerbesteuer grundlegend verändert.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt:
Galt früher die Gewerbesteuerbelastung als Betriebsausgabe, so konnte sie bis Ende 2007 auch direkt mit dem Gewinn aus Gewerbebetrieben verrechnet werden.
Dies ist seit 01.01.2008 nicht mehr möglich.
Im Gegenzug für die Abschaffung des Betriebsausgabenabzuges wurde die Möglichkeit der Direktverrechnung der Gewerbesteuerbelastung mit der Einkommensteuerschuld verbessert.
Für diese Unternehmen, die nicht der Körperschaftssteuer, sondern der Einkommensteuer unterliegen wurde der Anrechnungsfaktor von bisher 1,8 auf nun 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages angehoben.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Belastung aus der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. aufkommensneutral mit der Belastung aus der Einkommensteuer verrechnet werden kann.
Da mit der ersparten Einkommensteuer zugleich auch Einsparungen beim Solidaritätszuschlag ( 5,5 v. H. der Gewerbesteuerlast ) entstehen, ist ein gemeindlicher Hebesatz von bis zu 400 v. H. aufkommensneutral für Sie verrechenbar.
Diese Regelung betrifft grundsätzlich 161 von 170 gemeldeten Gewerbebetrieben in Kröning.
Allerdings werden auf Grund der Freibetragsregelungen zur Zeit nur rund 30 Betriebe zur Gewerbesteuer veranlagt, in den übrigen Fällen fällt eine solche auf Grund der Freibeträge ohnehin nicht an.
Für Kapitalgesellschaften gilt:
Hier wurde der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % reduziert.
Allerdings ist die gesamte Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften auf Grund des Körperschaftssteuerrechtes als günstiger zu betrachten, im Vergleich zu einer Personengesellschaft.
Die Ertragssteuerbelastung aus der Körperschaftssteuer beträgt grundsätzlich 15 % gegenüber bis zu 42 % Einkommensteuerbelastung bei Personengesellschaften.
Beschlusslage der Gemeinde Kröning:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kröning hat sich im November und Dezember 2010 intensivst mit der Problematik auseinandergesetzt.
Da es für den allergrößten Teil der Gewerbetreibenden in der Gemeinde Kröning effektiv zu keiner steuerlichen Mehrbelastung kommen wird, hat sich der Gemeinderat im Ergebnis dazu entschlossen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2011 auf 400 v. H. anzuheben.
Dies geschah darüber hinaus vor dem Hintergrund, dass die Gewerbesteuer den Gemeinden direkt und in voller Höhe zufließt, die Einkommensteuerbeteiligung allerdings nur auf einen geringen Prozentsatz reduziert ist und grundsätzlich erst Bund und Land zufließt.
Mit dieser Entscheidung werden zwei Ziele erreicht:
1. Keine effektive Mehrbelastung der Personengesellschaften und 2. Verbesserung der Einnahmen einer direkten Gemeindesteuer.
Selbstverständlich werden sämtliche Veranlagungen auf die Zeiträume vor 2011 mit dem bis dahin gültigen Hebesatz von 350 v. H. abgewickelt.
Bitte beachten Sie Ihre Steuerbescheide und wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer konkreten Steuerbelastung an Ihre Steuerberatung, da nur dort Ihre individuellen Steuerbelastungen und Erträge aus dem Gewerbebetrieb bekannt sind.
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