| Neben dem Südeingang der Filialkirche St. Ägidius in Aham befindet sich ein beachtenswerter Grabstein. Seine von Wind und Wetter schon etwas ausgewaschene Inschrift erinnert an den hier begrabenen und vor 170 Jahren am 6. März 1837 verstorbenen Lizentiat der Rechte und Patrimonialgerichtshalter von Aham, Oberviehbach, Egglkofen, Seyboltsdorff und Freinberg, Franz Borgia Pfaffenzeller. Auch über Wesen und Charakter dieses Richters gibt die Inschrift Auskunft. Dort ist in Versform zu lesen:

"Er ruhet nun, der sonder Ruh und Rast für Recht und Pflicht und Wahrheit wirkte; Er, dessen Herz für Liebe bürgte, auch wenn Gerechtigkeit den Frevler fasst."
Das Patrimonialgericht in Aham befand sich damals in dem heute wunderschön renovierten Gebäude der "Stiftung Aham" am Schlossanger. Dem Richter stand ein sogenannter Schirg als Gerichtsdiener zur Seite. Das Gerichtsdienerhaus befand sich neben der Kirche, wo heute das Lebensmittelgeschäft ist. Die Patrimonialgerichtsbarkeit war die mit einem Gut (lateinisch: patrimonium) verbundene Ausübung der Rechtspflege auf der niedrigsten Ebene. In Bayern bezeichnete man diese Grundherrschaften Hofmarken und die entsprechenden Gerichte Hofmarksgerichte. Diese niedrigste Gerichtsbarkeit war für die Hofmarksbewohner am konkretesten sichtbar und spürbar. Einige Beispiele aus der Hofmark Aham veranschaulichen dies:
1761 hatte die Wirtin von Aham den Amtsmann ein "Scheißmanndl" geheißen. Hierfür erhielt sie eine Geldstrafe von zwei Gulden.
Ebenfalls im Jahre 1761 schlug die Dirn des Hofwirts die Dirn des Gütelbauern aus Eifersucht grün und blau. Da die Übeltäterin ledig war, jedoch drei Kinder und kein Geld hatte, musste sie an drei Tagen jeweils eine Stunde vor dem Schloss in die Geige. Darunter verstand man eine hölzerne Hals- und Handfessel.
1768 hatten sich der Stegmüller und sein Knecht unterstanden im Wirtshaus zu sakramentieren, worauf ihnen, durchaus sinnvoll, als Strafe auferlegt wurde jeweils ein Pfund weißes Wachs zur Kirche Dreifaltigkeit auf der Oed abzuliefern.
Im Jahre 1773 mussten die Wirtin von Aham und die Bäckerin öffentlich in die Geige, weil sie sich auf der Amtsstube solchermaßen gestritten hatten, dass eine der anderen den nackten Hintern zeigte.
Die Akten des Patrimonialgerichts wissen auch zu berichten, dass auch im 18. Jahrhundert in Aham die Uhren anders gingen als in der Landeshauptstadt München. Nach der damals gängigen Mode trugen die Männer Zöpfe ebenso wie die Frauen.
1764 wurden ein Veitlbauersohn und der Webersohn aus Loizenkirchen zum Militär nach München eingezogen. Dort selbst waren aber bereits die kurzgeschnittenen Haare in Mode gekommen und die beiden Burschen ließen sich die Zöpfe abschneiden. Nach Hause zurückgekehrt mochte dies wohl gehöriges Aufsehen erregt haben, der Herrschaft in Aham jedoch war dies zuwider und das Gericht verfügte eine Geldstrafe von jeweils zwei Gulden.
Dass dies eine durchaus empfindliche Strafe war mag man sich daran vergegenwärtigen, dass der Monatslohn etwa eines Knechtes damals vier bis fünf Gulden betrug. Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste auch die Zivilgerichtsbarkeit der untersten Instanz und vor allem das Recht zur Verbriefung von Rechtsgeschäften. Für den Inhaber der Hofmarkgerichtsbarkeit war dies vor allem dann finanziell lohnend, wenn er viele Gerichtsuntertanen besaß.
Zur Zeit als Franz Pfaffenzeller als Richter amtierte, war die Hofmark Aham im Besitz des 1768 geborenen Josef Freiherrn von Lerchenfeld. Dieser vermählte sich 1787 mit Maria Anna Freiin von Daxberg, der Erbin der Hofmark Egglkofen. Auch die Hofmark Freinberg war im Besitz dieser Lerchenfelds. Er führte ein aufwendiges Leben, diente am Hof in München und unterhielt dort auch ein eigenes Haus. Die napoleonischen Kriege dieser Zeit brachten es mit sich, dass ständig Einquartierungen von Feindestruppen, aber auch von bayerischen und französischen Truppen vorzunehmen waren, was zu einer zunehmenden Verschuldung führte.
Am 8. Oktober 1817 verkaufte er die Hofmarken Aham und Freinberg an die Kurfürstinwitwe Maria Leopoldine von Bayern. Während dieser schweren Zeit der Bedrängnis durch die zahlreichen Gläubiger stand Franz Pfaffenzeller seinem Herrn mit großer Treue, juristischem Sachverstand und Geschick zur Seite. Die Hofmarken Seyboldsdorf und Oberviehbach waren zu dieser Zeit im Besitz der Grafen von Freyen-Seyboltstorff beziehungsweise der Grafen von Königsfeld. Es ist anzunehmen, dass diese vermutlich aus Kostengründen gemeinsam mit dem Ahamer Hofmarksherrn den rechtskundigen Franz Pfaffenzeller zur Ausübung der ihnen obliegenden Gerichtsbarkeit bestellt hatten.
Seine Amtszeit als Gerichtshalter der fünf auf seinem Grabstein aufgeführten Hofmarken fiel in eine Zeit des Umbruchs und der Reform. Französische Revolution und napoleonische Kriege veränderten Europa. Eine Zeit, in der der ebenfalls in Aham begrabene Staatsminister Maximilian Joseph Graf von Montgelas (1759 bis 1838) die Regierungsgeschäfte in Bayern leitete. Unter ihm erfuhr auch das Justizwesen in Bayern eine Erneuerung. Zwei Professoren der damals in Landshut bestehenden Universität, Paul Anselm Feuerbach und Nikolaus Gönner wirkten hierbei in den von der Regierung eingesetzten Reformkommissionen mit. Die Patrimonialgerichtsbarkeit hatte sich in den Augen der Reformer weitgehend überlebt. In Westfalen und im Herzogtum Nassau hatte man sie bereits abgeschafft, ebenso 1809 in Württemberg und 1813 in Baden.
In Bayern war man bestrebt das Amt des Patrimonialrichters zum öffentlichen Richteramt auszugestalten. So wurden Eingriffe des Gerichtsherrn in die Justizverwaltung des Gerichtshalters ohne besondere landesherrliche Bewilligung strikt untersagt und unter Strafe gestellt. Eine ausreichende juristische Qualifikation musste der zu bestellende Gerichtshalter aufweisen. Pfaffenzeller hatte als Lizentiat der Rechte eine solche. Die Bezahlung wurde staatlicherseits vorgeschrieben. Auf diese Weise wurde eine gewisse richterliche Unabhängigkeit gewährleistet. Auf die personelle Besetzung jedoch besaß der jeweilige Gerichtsherr beziehungsweise Hofmarkbesitzer noch Einfluss. Im Laufe der Zeit wurden aber auch die sachlichen Kompetenzen des Patrimonialrichters mehr und mehr beschnitten, insbesondere auf dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit.
Der eigentliche Grund warum in Bayern diese Form gutsherrlicher Gerichtsbarkeit noch bis 1848 überdauerte, war die angespannte Finanzlage des Staates. Minister Montgelas brachte dies in der Sitzung des Geheinen Staatsrates 1810 so auch zum Ausdruck:
"Man seie von der Meinung die Patrimonialgerichtsbarkeit als schädlich anzusehen, zurückgekommen und er, Graf von Montgelas, überzeuge sich immer mehr, dass die Belassung der Patrimonialgerichte unter den Beschränkungen, dass die Gerichtsbarkeit nicht vermischt, dass approbierte Richter angenommen, und die Gerichte nach den organischen Edicten bestellet sind, dem Staat nicht nur nicht schade, sondern in Beziehung auf die Finanzen nütze, - die Justiz Verwaltung koste mehr als die Taxen abwerfen und würde bei Aufhebung der Patrimonial Gerichte noch mehr kosten. Die Aufrechterhaltung der Finanzen seie gegenwärtig der Hauptgesichtspunkt, den der Staat im Auge halten müsste."
Der Staat setzte zwar die Vorgaben für die niedere Gerichtsbarkeit, hielt sich aber die Kosten hierfür elegant vom Leib. So erfuhr Franz Pfaffenzeller im Laufe seiner Amtszeit einen steten Kompetenzverlust und sein Dienstherr Freiherr von Lerchenfeld nicht die dringend benötigte finanzielle Entlastung.
Der Grabstein an der Südwand der Ahamer Kirche gibt somit Kunde von einer Zeit, als in Aham und anderen Hofmarken noch daselbst Recht gesprochen wurde. |