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| Wiederkehrende Bescheinigung eines Sachverständigen für die Durchführung von Wartungsarbeiten |
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Der Betreiber hat alle 2 Jahre wiederkehrend einen privaten Sachvertändigen mit der Überprüfung der durchgeführten Wartungsarbeiten zu beauftragen. Dieser überprüft die Funktionstüchtigkeit der Anlage, insbesondere die ordnungsgemäße Eigenkontrolle, die fachgerecht durchgeführte Wartung sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der bei der Wartung festgestellten Mängel. Dieser hat das Ergebnis gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde zu bescheinigen. |
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| Wettervorhersage |
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