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| Wartungsvertrag |
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Der Kleinkläranlagenbetreiber ist verpflichtet einen Wartungsvertrag abzuschließen für die Arbeiten, die er nicht selbst ordnungsgemäß durchführen kann. Die Wartung selbst ist durch einen geeigneten Fachmann durchzuführen. Eine besondere Berufszulassung ist hierfür derzeit nicht erforderlich. |
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| Wettervorhersage |
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