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| Vermischungsverbot |
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Die in der Abwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte dürfen nicht durch Vermischung und Verdünnung erreicht werden. Dies bedeutet bei der Errichtung der Kleinkläranlagen, dass darauf zu achten ist, dass keine Dränage oder anderes Oberflächenwasser in die Anlage eingeleitet wird. |
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| Wettervorhersage |
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