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| Amtliche Überwachung von Kleinkläranlagen |
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Auf Grund der Vielzahl der Kleinkläranlagen (ca. 100.000 bayernweit) kann eine amtliche Überwachung der Ablaufwerte von Kleinkläranlagen nicht sichergestellt werden. Deshalb sieht die Abwasserverordnung vor, dass die Ablaufwerte eingehalten sind, wenn die nach Landesrecht zugelassenen Anlage entsprechend der Zulassung betrieben wird.
In Bayern wird dies durch die wasserrechtlichen Erlaubnisse sicher gestellt, in denen die Betriebs- und Wartungsvorgaben unter Berücksichtigung etwaiger bauaufsichtlicher Zulassungen festgelegt sind. |
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| Wettervorhersage |
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