| Vor zehn Jahren übernahmen die privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vielfältige Aufgaben, die vorher durch die Staatsverwaltung wahrgenommen wurden.
Die privaten Sachverständigen werden insbesondere bei der Begutachtung (auch Beratung), der Bauabnahme und der wiederkehrenden Prüfung bei verschiedenen Anlagen, insbesondere von Kleinkläranlagen, tätig.
Im Jahr 1994 schaffte der Freistaat Bayern Zulassungsvoraussetzungen für die privaten Sachverständigen. Die jeweils vollständige Liste der privaten Sachverständigen kann bayernweit über das Internet unter www.bayern.de/lfw unter "Service" "Sachverständige" "private SV in der Wasserwirtschaft" abgerufen werden. Für die Zulassung der privaten Sachverständigen ist das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft in München zuständig. Für die Tätigkeit der privaten Sachverständigen gibt es keine Gebührenordnung. |