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| Mängelbeseitigung und Bescheinigung |
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Bei erheblichen Mängeln überprüft der private Sachverständige innerhalb von 2 Monaten nach der Überprüfung, ob die Mängel abgestellt und die Funktionstüchtigkeit wieder hergestellt ist.
Wenn die Mängel nicht abgestellt wurden, meldet der private Sachverständige dies der Kreisverwaltungsbehörde. |
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| Wettervorhersage |
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