
|
 |
 |
| Gutachten eines privaten Sachverständigen zur Erlaubniserteilung |
 |
| Zwischenzeitlich werden die meisten wasserrechtlichen Erlaubnisse für Kleinkläranlagen im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 a BayWG erteilt. Hierzu hat der Antragsteller der Kreisverwaltungsbehörde ein Gutachten eines privaten Sachverständigen vorzulegen. |
 |
|
zurück
|
 |
 |
|
 |
| Wettervorhersage |
 |
|
|