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| Großeinleitungen |
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Von einer Großeinleitung sprach bzw. spricht man, wenn, im Umkehrschluss zur Kleineinleitung, der Schmutzwasseranfall mehr als 8 m³ pro Tag beträgt. Die Begriffsunterscheidung zwischen Groß- und Kleineinleitung spielt nur noch im Abwasserabgabenrecht eine Rolle, da hier die Abgabenermittlung und Abgabenfestsetzung sich zwischen der Groß- und Kleinleiterabgabe unterscheidet. |
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| Wettervorhersage |
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