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| Einleitung in den Oberflächenwasserkanal |
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Bei der Einleitung von gereinigtem Abwasser in einen Oberflächenwasserkanal des Straßenbaulastträgers ist darauf zu achten, dass dieser für die Sammeleinleitung eine wasserrechtliche Benutzung besitzt.
Die Anforderungen des Anhang 1 (Grenzwerte für CSB und BSB5)sind auch durch den Straßenbaulastträger einzuhalten. Er hat dadurch in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass alle Indirekteinleiter die Anforderungen erfüllen, sofern er selbst nicht die Behandlung der Abwässer übernimmt. |
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| Wettervorhersage |
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